Fachbeiträge
Polizei bietet „Einbruchsradar“ per App für NRW
Von jetzt an informiert die nordrhein-westfälische Polizei die Bürgerinnen und Bürger per App über Einbruchsgeschehen in ihrer Nachbarschaft. Die Anwendung liefert Informationen zu früheren Taten sowie auf dieser Basis Prognosen zu Einbruchswahrscheinlichkeiten. Darüber hinaus beinhaltet die App wichtige Präventionshinweise. So können sich die Nutzerinnen und Nutzer darüber informieren, wie sie ihre Wohnungen besser vor Einbrechern sichern und werden an die regionalen Beratungsstellen der Polizei verwiesen.
„Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich über das Risiko in ihrer Nachbarschaft informieren können. Das schärft die Sinne und beugt vor. Nur wer sich einer Gefahr bewusst ist, kann sich davor schützen“, sagte Minister Herbert Reul.
Das Angebot wurde gemeinsam mit der Provinzial-Versicherung und Fraunhofer FOKUS entwickelt und ist eine neue Funktion der bereits bestehenden „Mehr Wetter-App“, die von der Versicherung betrieben wird. Außerdem werden bestimmte Funktionen in die App „KATWARN“ eingebunden.
Auch wenn die Zahl der Wohnungseinbrüche in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren kontinuierlich sinkt - laut polizeilicher Kriminalstatistik 2019 auf zuletzt rund 27.000 - ist ihre Bekämpfung immer noch ein Schwerpunkt der Polizei. „Ein Einbruch ist für die Opfer oft ein sehr belastendes Erlebnis. Häufig ist ihr Sicherheitsgefühl erschüttert, mit gravierenden psychischen Folgen. Deshalb dürfen wir uns nicht auf den guten Zahlen ausruhen, sondern müssen weiter dranbleiben“, so Reul.
Die Prognose kommt in der Regel als Push-Mitteilung an jedem Montag für die vorab vom User in der App festgelegten Orte, sofern temporär und regional eine erhöhte Einbruchswahrscheinlichkeit prognostiziert wurde und hat eine Gültigkeit von einer Woche. Auf einer Stadtkarte erfolgt zudem die Darstellung der zurückliegenden Tatorte. Die Darstellung beinhaltet jedoch nur die grobe Verteilung der Tatorte, sodass keine Rückschlüsse auf konkrete Adressen möglich sind. Diese „Heatmap“ wird einmal im Monat aktualisiert.
Zunächst sind die Funktionen der App örtlich auf den Zuständigkeitsbereich der 16 Kriminalhauptstellen der nordrhein-westfälischen Polizei begrenzt. Dazu zählen die Polizeipräsidien Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Münster, Recklinghausen und Wuppertal.
Ziel der Software ist es, die Prävention weiter zu stärken und die Bevölkerung mit einem modernen Ansatz für das Thema Einbruchsdiebstahl zu sensibilisieren. Auf diese Weise wird das bereits bestehende Angebot der polizeilichen Kriminalprävention sinnvoll ergänzt.
Die Apps dazu gibt es kostenlos im App Store und im Google Play Store. Am 30. November 2020 werden erstmalig Prognosen veröffentlicht.
Fachbeiträge
Einbruchschutz für Freiberufler und Gewerbetreibende: Wach- und Sicherheitsdienste komplettieren bestehende Maßnahmen
Freiberufler, Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer sowie sonstige Gewerbetreibende stehen vor der Herausforderung, dass sich ihre Geschäftsräume häufig im gleichen Gebäude wie ihre Wohnräume befinden. Betriebsmittel und Kundendaten erfordern immer besonderen Schutz. Es lohnt es sich daher, Sicherheitsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die bestehende mechanische und elektronische Einbruchschutzmaßnahmen sinnvoll ergänzen können.
Ein Baustein für das Sicherheitskonzept für Kleingewerbetreibende sind Alarmanlagen, die es in unterschiedlichen Ausführungen gibt. Für Privat- und Geschäftsräume kann es sinnvoll sein, eine Gefahrenwarnanlage zu installieren, die auch mit einem Wach- und Sicherheitsunternehmen verbunden sein kann. Wenn eine Versicherung involviert ist, besteht sie in der Regel auf einer zertifizierten Einbruchmeldeanlage. Dabei besteht die Möglichkeit, einen abschreckenden Alarm mit Licht- und/oder akustischen Alarmsignalen im Wohnteil des Gebäudes zu kombinieren oder auf einen stillen Alarm zu setzen, der an eine Notruf- und Service-Leitstelle weitergeleitet wird. Wichtig ist in allen Fällen die Festlegung eines eindeutigen Meldekonzeptes, evtl. gemeinsam mit der Versicherung.
Helmut Rieche, Vorsitzender der Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir!“ gibt zu bedenken: „Bei einem Einbruch in Gewerberäume geht der Schaden meist über emotionale und sachbezogene Werte hinaus. Wenn Betriebsmittel oder Kundendaten gestohlen werden, hat dies Umsatzeinbußen und einen Vertrauensverlust beim Kunden zur Folge, die durch eine Neuanschaffung der gestohlenen Werte nicht ersetzt werden können.“
Rieche weist damit auch auf einen Aspekt des Datenschutzes hin, der häufig vernachlässigt wird: Schutzmaßnahmen für Kundendaten sollten sich nicht nur auf elektronische Sicherung, wie zum Beispiel Passwortschutz, beschränken. Auch der physische Schutz der Datenträger und -anlagen liegt in der Verantwortung des Kleinunternehmens.
In Einzelfällen, bei besonderer Gefährdung von Daten und Betriebsmitteln oder bei längerer Abwesenheit, kann auch ein Objektschutz sinnvoll sein. Zu Maßnahmen, die für das eigene Gewerbe passend sind, beraten qualifizierte Sicherheitsunternehmen. Unter www.nicht-bei-mir.de finden Sie Sicherheitsbetriebe in Ihrer Nähe. Dort kann auch gezielt nach Betrieben gesucht werden, die 24-Stunden-Services und Alarmweiterverfolgung anbieten.
Über „Nicht bei mir!“
„Nicht bei mir“ ist eine herstellerneutrale, bundesweite Initiative für aktiven Einbruchschutz. Sie wurde im Jahr 2004 von Verbänden der Sicherheitswirtschaft und der Polizei gegründet, um Bürgerinnen und Bürger zum Thema Einbruchschutz zu sensibilisieren, zu informieren und zu motivieren, selbst für ein sicheres Zuhause aktiv zu werden. Die Initiative weist auf Sicherheitslücken in Haus, Wohnung und Büro hin, informiert über wirksame Vorsichtsmaßnahmen und zeigt Wege zur fachlichen Beratung auf. „Nicht bei mir!“ wird von dem Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) unterstützt und von folgenden Verbänden getragen:
• BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.
• Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. (BDSW)
• Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie e.V. (FVSB)
• Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI)